ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Verbraucherverträge

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß wir Kaufverträge ausschließlich unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen. Diese sind durch Fax oder E-mail zu erhalten oder hier zum lesen.

Mit diesen Bedingungen erklärt sich unser Vertragspartner bei Abschluß eines Kaufvertrages einverstanden.

Für die Abwicklung von Kaufverträgen gelten in erster Linie die gesetzlichen Vorschriften des BGB, insbesondere die §§ 433 - 473 und 474 - 479 BGB. Diese gesetzlichen Vorschriften erkennen wir ausdrücklich an und modifizieren sie lediglich, soweit zulässig.

Der Inhalt der mit unseren Vertragspartnern abgeschlossenen Kaufverträge bestimmt sich ausschließlich nach den bei Vertragsabschluß getroffenen Beschaffenheitsvereinbarungen. Werbeaussagen des Herstellers sind für uns deshalb nicht verbindlich.

Wir treffen ausschließlich produktbezogene Beschaffenheitsvereinbarungen, die sich niemals auf die Verwendbarkeit und/oder Kompatibilität mit Komponenten beziehen, welche sich vor Abschluß des Kaufvertrages bereits im Besitze des Käufers befunden haben. Die Eignung der Kaufsache zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch beschränkt sich demgemäß auf solche Produkte und Komponenten, die Inhalt des Kaufvertrages selbst sind.

Garantien jedweder Art übernehmen wir nicht.

Der Käufer ist verpflichtet, Mängel umgehend anzuzeigen. Wir überprüfen Mängelrügen nur dann kostenlos, wenn sich die Mängelbehauptung des Käufers bestätigt. Bei unberechtigten Mängelrügen sind wir berechtigt, unseren Arbeitsaufwand angemessen und ortsüblich vergütet zu verlangen.

Nach Wahl des Käufers sind wir verpflichtet, bei Mängeln Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu leisten, es sei denn, daß die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Insoweit gilt § 439 BGB. Zum Rücktritt ist der Käufer erst nach nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung berechtigt.

Schadensersatzansprüche des Käufers sind hingegen ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche auf Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir als Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten haben , und auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits als Verkäufer beruhen. Einer Pflichtverletzung des Verkäufers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde ist ohne unsere vorherige Zustimmung nicht zur Weiterveräußerung berechtigt. Wir sind berechtigt, für die Zahlung eine angemessene Frist zu setzen und nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrage zurückzutreten. Nach Rücktrittserklärung sind wir berechtigt, die Ware vom Käufer herauszuverlangen.

II. Kaufverträge mit Unternehmern

An Unternehmer liefern wir ausschließlich auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an.

Für Kaufverträge mit Unternehmen gelten abweichend von den gesetzlichen Vorschriften vertragsgemäß unsere AGB.

Die Rechte des Käufers bei Mängeln sind nach unserer Wahl auf Nacherfüllung und Minderung beschränkt.

Schadensersatz leisten wir grundsätzlich nicht, es sei denn, es liegt ein Fall gem. I Ziff. 8 vor. Bei unerheblichen Bagatellmängeln hat der Käufer keine Ansprüche.

Ansprüche bei Mängeln hat der Unternehmer-Käufer nur, wenn er die Kaufsache unverzüglich untersucht und, wenn sich der Mangel erweist, uns diesen unverzüglich angezeigt hat. Unterläßt der Unternehmer-Käufer die Anzeigen, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, daß es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

Alle Rechte des Unternehmer-Käufers bei Mängeln verjähren innerhalb eines Jahres ab Übergabe.

Wir behalten uns das Eigentum am Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Unternehmer-Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern, es sei denn, daß der Abnehmer die Abtretung der von ihm geschuldeten Forderung von seiner Zustimmung abhängig macht. Die Forderung des Unternehmers aus der Weiterveräußerung gilt als im Zeitpunkt ihres Entstehens in vollem Umfang als an uns abgetreten. Wir sind bereit, den Teil der Forderung freizugeben, den wir nicht zur Deckung unserer fälligen Forderung aus diesem Geschäft oder anderen fälligen Forderungen aus anderen Geschäften mit dem Unternehmer-Käufer benötigen.

DWN-Media, die Geschäftsleitung